Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 01.01.2019

  1. Anzeigenaufträge sind für die herbstkind Werbeagentur nur mit Bestätigung in Textform durch die Agentur verbindlich. Erfolgt keine solche ausdrückliche Annahme, so gilt der Auftrag mit der Veröffentlichung als angenommen. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag 14 Tage lang gebunden.
  2. Anzeigenaufträge können vor ihrer Annahme ohne Angabe von Gründen von der Agentur abgelehnt werden. Enthält die Anzeige Bestandteile, bei denen die herbstkind Werbeagentur befürchten muss, dass sie in der Öffentlichkeit Anstoß erregen, oder dass sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, können diese von der herbstkind Werbeagentur gestrichen werden, und zwar auch noch nach Annahme des Auftrags. Bei allen Aufträgen haftet der Auftraggeber für Weiterungen und Schädigungen, die sich für die herbstkind Werbeagentur, insbesondere aufgrund presserechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, aus dem Inhalt des Anzeigenauftrages ergeben können. Ein Beilagenexemplar muss zum Zweck der Prüfung vorab an herbstkind Werbeagentur geschickt werden.
  3. Der Auftraggeber ist für die korrekte Übertragung der Daten verantwortlich. Sollten die Daten – trotz mitgelieferter Ausdrucke – fehlerhaft sein, so übernimmt herbstkind Werbeagentur keine Haftung. Ein mitgelieferter Ausdruck dient lediglich zur Überprüfung. Die Anzeigen werden nicht Korrektur gelesen. Datenträger und übertragene Daten werden von herbstkind Werbeagentur
    nicht geprüft. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die herbstkind Werbeagentur ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
  4. Von herbstkind Werbeagentur werden grundsätzlich keine Eingriffe in die Daten vorgenommen. Soweit der Auftraggeber eine gestalterische Änderung oder Korrektur wünscht, erfolgt diese in Absprache. Zu dem Zweck müssen der Agentur entsprechende bearbeitbare Dateien zur Verfügung gestellt werden. Bilder, Logos, Schriften u.ä. müssen eingebunden oder mitgeliefert werden. Die Abrechnung erfolgt gesondert nach Aufwand.
  5. Von der herbstkind Werbeagentur gestaltete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht. Mit Begleichung der Rechnung zur Erstellung der Anzeige gehen alle Rechte auf den Auftraggeber über. Die Abrechnung erfolgt gesondert nach Aufwand.
  6. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Überlassung der Daten verantwortlich. Sollte aufgrund nicht beachteter Vorgaben ein Erscheinen der Anzeige nicht möglich sein, ist eine Haftung von Seiten der herbstkind Werbeagentur ausgeschlossen.
  7. Schriftgrößen unter 7 pt und Linienstärken unter 0,5 pt sollten nicht verwendet werden. Die herbstkind Werbeagentur übernimmt keine Gewähr für die deutliche Wiedergabe bei kleinen oder mageren Negativ-Schriftzügen. Druckpunktzuwachs von 26 % ist drucktechnisch bedingt. Maximale Farbdeckung 240 %.
  8. Die Nichtbeantwortung von Freigabeersuchen kommt einer Freigabe gleich, sofern dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Freigabe eingeräumt wird und die herbstkind Werbeagentur
    den Auftraggeber bei Beginn der Frist auf die Freigabewirkung hinweist.
  9. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Rücksendung von Daten erlischt drei Monate nach dem Veröffentlichungstermin.
  10. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Weitere Regelungen zur Beschaffenheit, für das Palettieren und Anliefern der Beilagen bei der Druckerei entnehmen Sie bitte den Mediadaten.
  11. Daueraufträge und Aufträge bis auf Widerruf müssen schriftlich gekündigt werden. Telefonische Abbestellungen sind für die herbstkind Werbeagentur unverbindlich. Daueraufträge sind vom Auftraggeber unverzüglich beim ersten Erscheinen zu überprüfen. Die Folgen einer verspäteten Prüfung und Reklamation gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  12. Bei Anzeigenaufträgen im kaufmännischen Verkehr, insbesondere bei langfristigen Abschlüssen, erfolgt die Abrechnung aufgrund der im Zeitpunkt der Veröffentlichung der jeweiligen Anzeige gültigen Preisliste.
  13. Wird ein erteilter Anzeigenauftrag nach Annahme durch die herbstkind Werbeagentur oder vor Ablauf der Bindungsfrist gemäß Ziffer 1 storniert, so berechnen wir 50% der Vergütung, die für die Veröffentlichung angefallen wäre.
  14. Eine Kumulierung der Rabattstaffeln ist nicht möglich. Wird ein Auftrag, für den ein Rabatt vereinbart worden ist, aus Umständen, die die herbstkind Werbeagentur nicht zu vertreten hat, nicht vollständig erfüllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem im Voraus eingeräumten und dem tatsächlichen Umfang der veröffentlichten Anzeigen entsprechenden Nachlass herbstkind Werbeagentur nachzuvergüten.
  15. Die Anzeigenrechnung ist sofort rein netto fällig. Ein Skonto Abzug ist nicht zulässig, außer er ist schriftlich vereinbart.
  16. Streuverluste bei der Verbreitung des Werbeträgers lassen sich niemals ganz ausschließen. Liegen solche Verluste nicht höher als 5%, so stellt dies keinen Mangel der geschuldeten Leistung dar.
  17. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung bei der herbstkind Werbeagentur schriftlich vorgebracht weden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
  18. Die herbstkind Werbeagentur übernimmt keine Haftung bei telefonischen Durchgaben von Anzeigentexten, insbesondere nicht für Übermittlungsfehler. Entsprechendes gilt für  missverständliche, insbesondere handschriftliche oder schlecht lesbare Manuskripte sowie Faxübermittlung.
  19. Der Auftraggeber kann bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche nach Wahl von der herbstkind Werbeagentur unter Berücksichtigung des Zwecks der Anzeige beanspruchen, dass das Entgelt entsprechend gemindert oder dass eine Ersatzanzeige veröffentlicht wird. Maßgebend für den Umfang des Anspruchs ist das Ausmaß, in welchem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Unterbleibt die Veröffentlichung einer zugesagten Anzeige ganz, so kann der Auftraggeber unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche verlangen, dass die Veröffentlichung unverzüglich nachgeholt wird. Ist die Nachholung der Veröffentlichung für den Auftraggeber ohne Wert, ist dieser auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein eventueller Ersatzanspruch beschränkt sich auf den Betrag des Anzeigenpreises einschließlich Mehrwertsteuer. Ein Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Dies gilt auch sinngemäß bei Arbeitskampfmaßnahmen.
  20. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die Verwendung der für die Anzeigen zur Verfügung gestellten Unterlagen keine Rechte Dritter verletzt. Er ist verpflichtet, die herbstkind Werbeagentur von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese wegen der Verletzung ihrer Rechte geltend machen.